Fair Compensation
Vergütung ist für Mitarbeitende einer der zentralen Treiber von deren Loyalität und Engagement. Eine innerhalb des Unternehmens als fair erlebte Vergütung ist den Mitarbeitenden in der Regel wichtiger als ein absolut hohes Gehalt. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Gesellschaft, Anteilseigner und der Politik, dass Unternehmen gerecht entlohnen. Unternehmen sind in zunehmendem Maße aufgefordert, glaubwürdig zu belegen, dass sie ihre Mitarbeitenden in Hinblick auf Geschlecht, Alter oder Nationalität gerecht vergüten.
Mit «Fair Compensation» stellt die Association of Compensation and Benefits Experts Standards für die Auditierung und Zertifizierung von Entgeltgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen bereit. Unternehmen und Organisationen aller Branchen können die Einhaltung von Entgeltgerechtigkeit nach diesen Standards überprüfen lassen.
Die Auditierung erfolgt über Partner, deren Auditoren von der acbe in den Standards und Methoden von «Fair Compensation» ausgebildet sind. Fachexperten der acbe überprüfen die Audits auf methodisch-inhaltliche Richtigkeit. Bei positivem Ergebnis wird ein Zertifikat erteilt .
Mit «Fair Compensation» bereiten Sie sich auf die Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinie für Entgelttransparenz hinsichtlich des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der Entgeltbewertung zielgerichtet vor.
EU-Richtlinie Entgelttransparenz
vom 10. Mai 2023
Die EU-Richtline sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
Berichterstattung über das geschlechts-spezifische Lohngefälle: Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern veröffentlichen. In einer ersten Phase werden Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten jährlich und Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre Bericht erstatten. Ab fünf Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie müssen Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten ebenfalls alle drei Jahre Bericht erstatten.
Entgeltbewertung: Wenn die Entgeltberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens fünf Prozent ergibt und der Arbeitgeber das Gefälle nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren rechtfertigen kann, soll er in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung vornehmen müssen.
Beweislastumkehr & Geldstrafen: Im Falle einer Klage wegen Entgeltdiskriminierung liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt. Wirksame und angemessene Sanktionen für die Nichteinhaltung, einschließlich Geldstrafen, werden eingeführt.
Für die Feststellung von «Fair Compensation» gibt es
drei Möglichkeiten